Warnhinweis: Gefälschte Briefe der Bundesnetzagentur im Umlauf

Die Bundesnetzagentur hat Hinweise darauf erhalten, dass gefälschte Briefe im Umlauf sind. Darin werden die Adressaten u.a. beschuldigt, eine Photovoltaikanlage nicht ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Der Betreff der Briefe lautet in den bekannten Fällen: „Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStRV Zahlung einer EEG-Sanktionszahlung.“

Weitere Informationen und Hinweise zum Vorgehen finden Sie unter der folgenden Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Meldungen/260512_gefaelschteBriefe.html

Keine Sorge mehr ab 4 Meter Höhe!

Nachdem in der Vergangenheit verstärkt darauf hingewiesen wurde, dass bei Steckersolargeräten in einer Höhe von über vier Metern spezielle Solarmodule genutzt werden müssen, wurde das nun verneint: Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer habe in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind. Damit fällt nun die Forderung, dass bei Steckersolargeräten nur Module mit einer AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder Kunststoffmodule verwendet werden dürfen, weg.
Quelle: DGS

Rabattvereinbarung mit NEO

NEO konnte einige Lieferanten von unserer Initiative „100 Balkonkraftwerke für Nordenstadt“ überzeugen und begeistern. Diese Lieferanten unterstützen die Initiative mit Rabatten beim Kauf einer Anlage. Wir beraten Sie gerne über die weiteren Schritte zu Ihrem „rabattierten“ Balkonkraftwerk.

Homepage gestartet

Hallo, heute ist unsere Homepage zur Initiative gestartet. Hier haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Fakten zusammengetragen. Außerdem gibt es eine Menge Links zu weiterführenden Informationen falls diese benötigt werden.