Nachdem in der Vergangenheit verstärkt darauf hingewiesen wurde, dass bei Steckersolargeräten in einer Höhe von über vier Metern spezielle Solarmodule genutzt werden müssen, wurde das nun verneint: Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer habe in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind. Damit fällt nun die Forderung, dass bei Steckersolargeräten nur Module mit einer AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder Kunststoffmodule verwendet werden dürfen, weg.
Quelle: DGS